Bürgerdialog in Ostbelgien

Die Deutschsprachige Gemeinschaft in Ostbelgien hat für ihr regionales Parlament ein Modell der Bürger:innen-Beteiligung etabliert, dass durch Permanenz aufgrund gesetzlicher Verankerung, Strukturiertheit und Transparenz überzeugt.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien umfasst neun Gemeinden, sie befinden sich im östlichen Landesteil Belgiens, entlang der deutsch-belgischen Grenze. Die Gemeinschaft umfasst rd. 80.000 Einwohner:innen. Die vielschichtige föderale Gliederung Belgiens sieht für die Deutschsprachige Gemeinschaft das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens -vor, das neben der parlamentarischen Kontrolle von Regierung und Verwaltung die gesetzlichen Rahmenbedingungen in gemeinschaftseigenen Angelegenheiten, übertragen vom Föderalstaat, schafft. Die Zuständigkeitsbereiche umfassen Kultur / Familie, Gesundheit und Soziales / Unterrichtswesen (mit ein paar Ausnahmen) / zwischengemeinschaftliche und internationale Zusammenarbeit / Denkmal- und Landschaftsschutz, Ausgrabungen / Beschäftigungspolitik / Gemeindeaufsicht und -finanzierung / Tourismus / Raumordnung / Wohnungswesen / Teile der Energiepolitik. Das Parlament besteht aus 25 gewählten Mandatar:innen, die alle fünf Jahre – gleichzeitig mit den Europawahlen – direkt gewählt werden.

Entwicklung

Ausgangspunkt für die Entwicklung war der in Ostbelgien wahrgenommene zunehmende Verlust an Vertrauen in die öffentliche Beschlussfassung. Mittels des permanenten Bürgerdialogs soll einerseits die dauerhafte Beteiligung der Bürger:innen an der Politikgestaltung ermöglicht und andererseits durch die verstärkte Einbindung der Bürger:innen deren Verständnis für die politischen Entscheidungsprozesse gefördert werden. Auf diese Weise soll das Vertrauen in die demokratischen Institutionen gestärkt werden.

Bauend auf den positiven Erfahrungen eines 2017 durchgeführten Bürger:innen-Dialog zum Thema „Kinderbetreuung“ entwickelten 2018 Expert:innen für Demokratieinnovation (maßgeblich G1000) nach Gesprächen mit Vertreter:innen der Parlamentsfraktionen das „Ostbelgien-Modell“. Auf Grundlage dieses Models arbeitete das Parlament einen Gesetzesvorschlag aus und verabschiedete im Februar 2019 das „Dekret zur Einführung eines permanenten Bürgerdialogs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“. Im September 2019 begann das Parlament mit der Umsetzung: Der erste Bürgerrat wurde eingesetzt und nahm seine Arbeit auf. Die erste Bürgerversammlung startete im März 2020.
Seither fanden acht Bürgerversammlungen statt. Die Themen waren gereiht nach dessen Durchführung: Pflege / inklusive Bildung / Wohnen / digitale Fähigkeiten / Integration / Schülerkompetenzen / Senioren / Raumordnung.

Im Juni 2022 fand eine vom Parlament organisierte Gesamtauswertung des Bürgerdialogs unter Beteiligung von Vertreter:innen des Parlaments und der Parlamentsverwaltung, von aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Bürgerrats und von wissenschaftlichen Expert:innen statt. Die Arbeit des Bürgerdialogs wird wissenschaftlich begleitet, Auswertungsberichte veröffentlicht. Bauend auf einer Liste von Optimierungsvorschlägen zum Modell des Bürgerdialogs wurde dessen gesetzliche Grundlage, das Dekret des Bürgerdialogs, im April 2024 adaptiert.
Zum Abschluss der Legislaturperiode 2019-2024 (die ersten 5 Jahre Laufzeit des Bürgerdialogs) wurde ein Bericht zu den bisherigen Änderungen am Modell des Bürgerdialogs vorgelegt, in der Schriftenreihe der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Auswertung 2019-2024 herausgegeben. (PDG 2025, S. 4-5)

Grundsätze

Im permanenten Bürgerdialog sind drei Grundsätze verankert: (PDG 2025, S. 6-7)

  • Die Beständigkeit wird durch strukturelle Elemente gesichert, die neben den punktuell tagenden und themenbezogenen Bürgerversammlungen verankert sind. Das ist zum einen der ständige Bürgerrat, der die Versammlungen vorbereitet und die Umsetzung deren Empfehlungen weiterverfolgt. Zusätzlich gibt es eine eigene gesetzliche Grundlage für den Bürgerdialog, mit der ständigen Sekretärin ein eigenes Personal (1 VZÄ) und ein eigenes Budget.
  • Die Repräsentativität wird durch die Auswahl der an den Bürgerversammlungen teilnehmenden Bürger:innen nach dem Zufallsprinzip erreicht. Per Los werden die Bürger:innen ausgesucht, wobei die Anwendung gewisser Kriterien wie Alter, Geschlecht, Wohnort und Bildungsniveau für einen guten Querschnitt der Bevölkerung sorgt.
  • Die Qualität des Deliberationsprozesses soll vor allem durch eine qualifizierte Moderation, eine ansprechende Information der Bürger:innen und einen transparenten und konstruktiven Austausch mit den Parlamentarier:innen und Minister:innen erreicht werden. Die wissenschaftliche Begleitung und erfahrungsbasierte Weiterentwicklung des Modells seien auch erwähnt.

Struktur

Parlament und Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Sie zeichnen für die Umsetzung der Bürger:innen-Empfehlungen verantwortlich. Eine Verpflichtung, die Empfehlungen umzusetzen, besteht nicht, es bestehen allerdings Befassungs- und Unterrichtspflichten sowie damit korrespondierende öffentliche Rechenschaftspflichten. (Pautsch 2025)

Eigene gesetzliche Grundlage

Auf welchen Gebieten und zu welchen Gegenständen der Bürgerdialog zulässig ist, ergibt sich aus den gliedstaatlichen Kompetenzen der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien. Die wesentlichen Strukturen sind im „Dekret zur Einführung eines permanenten Bürgerdialogs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ vom 25. Februar 2019 niedergelegt. Es wurde zuletzt durch Dekret vom 22. April 2024 auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der bisherigen Bürgerdialogpraxis abgeändert. Der permanente Bürgerdialog versteht sich trotz seiner rechtlichen Rahmung als selbstlernendes System, das seinerseits dem Gesetzgeber Hinweise für eventuelle Dekret-Anpassungen liefert. (Pautsch 2025)

Bürgerrat

Der Bürgerrat dient als Hauptorgan der Sicherstellung der Permanenz des Bürgerdialogs. Seine wesentliche Aufgabe ist es, die Themen festzulegen, über die die Bürgerversammlungen beraten und Empfehlungen an das Parlament erarbeiten soll. Damit wird sichergestellt, dass die in der jeweiligen Bürgerversammlung zu beratenden Themen nicht einseitig vom Parlament („von oben“) vorgegeben, sondern über den Bürgerrat letztlich aus der Bürgerschaft selbst bestimmt werden. (Pautsch 2025)

Der Bürgerrat setzt sich aus 24 Bürger:innen zusammen, die zuvor an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben.
Die Mandatszeit der einzelnen Mitglieder des Bürgerrats erstreckt sich über den Zeitraum, der zur Organisation und Durchführung von drei Bürgerversammlungen notwendig ist (18 Monate (Pautsch 2025)).
Nach Ablauf dieser Mandatszeit wird ein Drittel der amtierenden Mandatsträger:innen des Bürgerrats durch neue Vertreter:innen aus den vorhergehenden Bürgerversammlungen ersetzt. Um den Wechsel zu vollziehen, lost die ständige Sekretär:in im Beisein des Vorsitzenden des Bürgerrats aus der Liste der Bürger:innen, die einer Mitgliedschaft im Bürgerrat zugestimmt haben, unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Repräsentativität im Bürgerrat (Kriterien gleich bei Bürgerversammlung) acht Bürger:innen aus. Falls nur eine Bürger:in das für die Gewährleistung der Repräsentativität erforderliche Profil aufweist, wird diese ohne vorheriges Losverfahren zum Mitglied des Bürgerrats gewählt. Falls mehrere Bürger:innen identische Profile aufweisen, wird unter ihnen die in den Bürgerrat einziehende Bürger:in per Zufallsprinzip ausgelost. (PDG 2019, S.4)

Zeitgleich zum Wechsel des Drittels seiner Mitglieder wählt der Bürgerrat aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n, der/die die Sitzungen leitet. Insofern entsprechende Kandidaturen vorliegen, werden im Wechsel Bürger:innen verschiedenen Geschlechts zum/r Vorsitzenden gewählt.
Dem Bürgerrat wohnt die ständige Sekretär:in mit beratender Stimme bei.
Unter Berücksichtigung der im Dekret festgelegten Vorgaben legt der Bürgerrat alle anderen Aspekte seiner Arbeitsweise selbst fest. (PDG 2019, S.4-5)

Alle Beschlüsse des Bürgerrats werden in der Regel im Konsens getroffen. Wird nach wiederholten Vermittlungsversuchen keine Einigung erzielt, kann ein Beschluss mit einer 2/3-Mehrheit getroffen werden. Der Bürgerrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist; ist dem nicht der Fall, wird der betreffende Beschluss auf die nächstfolgende Sitzung vertagt. (PDG 2019, S.5)

Aufgaben des Bürgerrats: (PDG 2025, S. 20-21)

  • Entscheidung über die Themen, die die Bürgerversammlungen besprechen sollen.
    Dazu kann er einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen in der Öffentlichkeit organisieren.
    Themen dürfen vorschlagen: Mitglieder des Bürgerrats, das Parlamentspräsidium und Bürger:innen aus der breiten Bevölkerung.
    Der Bürgerrat entscheidet völlig autonom, welches Thema in einer Bürgerversammlung besprochen wird. Allerdings soll das Thema eine Angelegenheit betreffen, für die die Deutschsprachige Gemeinschaft zuständig ist.
  • Entscheidung über Organisation und praktische Fragen der Bürgerversammlungen (Anzahl Versammlungen im Jahr, Zeitpunkt, Dauer, Ort, Auswahl des Moderators, Auswahl von Expert:innen, Informationen, …)
  • Nachbereitung der Bürgerversammlung: Auswertung des Ablaufs, Ziehung von Rückschlüssen für kommende Bürgerversammlungen
  • Verfolgung der Umsetzung der Empfehlungen der Bürgerversammlungen durch die Politik
  • Nicht zu seinen Aufgaben zählt die Diskussion von Themen und/oder Abgabe von Empfehlungen dazu an die Politik.

Der Bürgerrat entscheidet selbst über die Häufigkeit und Zeitpunkt seiner Sitzungen. Bisher fanden die Sitzungen rund einmal im Monat statt und dauerten durchschnittlich etwa zwei Stunden. Die Sitzungen finden vorzugsweise nach Feierabend oder am Wochenende statt.
Die Teilnehmer:innen erhalten ein Anwesenheitsgeld von derzeit rund EUR 55,-- für eine zweistündige Sitzung sowie eine Fahrtentschädigung für die zurückgelegten Kilometer oder für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. (PDG 2025, S. 20-21)

Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlungen sind die nicht-permanente Komponente des Bürgerdialogs. Sie werden punktuell (und themenbezogen) einberufen und beraten über das jeweils vom Bürgerrat vorgegebene Thema mit dem Ziel, hierzu Empfehlungen auszuarbeiten und Parlament bzw. Regierung zu unterbreiten. (Pautsch 2025)

Jede Bürgerversammlung setzt sich aus rund 30 Bürger:innen zusammen. Die Bürger:innen werden per Los bestimmt, müssen ihren Wohnsitz in Ostbelgien haben und mindestens 16 Jahre alt sein. Die Teilnehmer:innengruppe ist nach den Kriterien Alter, Wohnsitz, Geschlecht und Bildung repräsentativ für die Deutschsprachige Gemeinschaft gemischt. (PDG 2025, S. 16)

Eine Bürger:in bleibt so lange Mitglied der Bürgerversammlung, bis die Bürgerversammlung ihre Empfehlungen an das Parlament und die Regierung übermittelt hat. Dazu sind etwa fünf ganztätige Treffen nötig. Am Ende des Prozesses (rund ein Jahr später) werden die Teilnehmer:innen noch einmal eingeladen, um zu überprüfen, was die Politik mit den Empfehlungen tatsächlich gemacht hat.
Die Teilnahme ist freiwillig, ein zwischenzeitliches Ausscheiden ist möglich. (PDG 2025, S. 16)

Jede Bürgerversammlung erhält vom Bürgerrat den Auftrag, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. (PDG 2025, S. 16-18)

  • Die Mitglieder einer Bürgerversammlung können sich zuerst in das Thema einarbeiten und Fachleute anhören. Dazu sind keine Vorkenntnisse zum Thema erforderlich.
  • Danach wird darüber diskutiert, welche Empfehlungen an die Politik gerichtet werden sollen.
  • Diese Diskussionen werden von einer professionellen Moderator:in begleitet, die sicherstellt, dass auch jeder zu Wort kommt und der Austausch strukturiert verläuft.
    Bei allen Entscheidungen wird die jeweilige Bürgerversammlung von der Ständigen Sekretärin unterstützt.
  • Die Teilnehmer:innen können den Prozess weitestgehend mitgestalten (zum Beispiel die anzuhörenden Fachleute aussuchen).
  • Die Beschlüsse einer Bürgerversammlung sollen möglichst im Konsens getroffen werden. Das bedeutet, alle Teilnehmer:innen sollen gemeinsam zu einer neuen, einvernehmlichen Meinung gelangen. Gelingt dies nicht, wird eine Abstimmung durchgeführt und dann reicht eine 4/5-Mehrheit aus.
  • Eine Bürgerversammlung tagt so lange, bis Empfehlungen erarbeitet und von allen gutgeheißen worden sind. In der Regel sind dafür etwa fünf ganztägige Treffen erforderlich.
    Die Arbeitstreffen finden vorzugsweise nach Feierabend oder am Wochenende statt (in der Regel samstags von 9 bis 16 Uhr).
  • Die Teilnehmer:innen erhalten ein Anwesenheitsgeld von derzeit rund EUR 115,-- für ein ganztägiges Treffen sowie eine Fahrtentschädigung für die mit dem Pkw zurückgelegten Kilometer oder für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Als Ergebnis ihrer Arbeit formuliert jede Bürgerversammlung Empfehlungen an das Parlament und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Ständige Sekretär:in

In der Parlamentsverwaltung ist eigens ein Personalmitglied für die tägliche Geschäftsführung des Bürgerdialogs vom Parlament, gemäß Geschäftsordnung ausgewählt, eingestellt. Das Ständige Sekretariat betreut den gesamten Bürgerdialog und ist vor allem für die Verwaltungsaufgaben zuständig. Der Bürgerrat beaufsichtigt die Arbeit der ständigen Sekretär:in und ist ihr gegenüber in Bezug auf die Aufgaben, die ihm auf der Grundlage des Dekrets über den Bürgerdialog aufgetragen sind, weisungsbefugt. (PDG 2019; S. 5)

Die tägliche Geschäftsführung in Bezug auf den Bürgerdialog liegt in Händen der ständigen Sekretär:in, insbesondere Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Bürgerrats. Sie ist erste Ansprechpartner:in für alle Fragen des Bürgerdialogs. Zu den Aufgaben der ständigen Sekretär:in zählen: (PDG 2019)

  • Jährliche Erarbeitung des Haushaltsplan-Vorschlags, über den der Bürgerrat befindet und das Parlaments-Präsidium entscheidet; Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel unter Aufsicht des Bürgerrates und unter Berücksichtigung des vom Präsidium festgelegten Finanzrahmens; Vorlage der Rechnungslegung für das abgeschlossene Haushaltsjahr an den Bürgerrat, dieser legt ihm Parlaments-Präsidium vor.
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Vorbereitung von Beschlüssen des Bürgerrats und Ausführung dieser.
  • Regelung aller administrativen und logistischen Aspekte, die mit der Durchführung von Bürgerversammlungen einhergehen, insbesondere auch die Durchführung des Losverfahrens.
  • In regelmäßigen Abständen Vorlage von Berichten an den Bürgerrat zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen der Bürgerversammlungen.

Eigenes Budget

Die Ständige Sekretärin arbeitet jährlich einen Vorschlag eines Haushaltsplans aus, über den der Bürgerrat befindet, nach dessen Beschluss das Parlamentspräsidium den Plan genehmigt und die entsprechende Mittel im Haushaltsplan des Parlaments vorgesehen werden.
Hauptkosten sind neben den Gehaltskosten der Ständigen Sekretär:in die Kosten für die Bürgerversammlungen (eine Bürgerversammlung umfasst in der Regel 5 Teilnehmenden-Treffen), den Bürgerrat (tagt rd. 10 mal im Jahr) und Öffentlichkeitsarbeit. (PDG 2025, S. 14-15)

www.buergerdialog.be

Der Bürgerdialog bietet im Internet eine eigene Plattform für die Bevölkerung und alle Interessierten. Neben einer verständlichen Darstellung aller Details des Bürgerdialogs (auch ein Erklärfilm) finden sich auf der Plattform die zugrundeliegenden Dekrete, Berichte über die Bürgerversammlungen (in Schrift, Fotos, Videos), deren aktuellen Entwicklungsstand und ihre Ergebnisse, Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung und neuste Nachrichten.

Wissenschaftlicher Beirat

Mit Beginn der Legislaturperiode 2024-2029 wurde ein wissenschaftlicher Beirat zum Bürgerdialog eingesetzt. Die wissenschaftliche Auswertung des Bürgerdialogs an sich wird weiterhin von einem Team rund um Prof. Min Reuchamps des Forschungsinstituts „Institut de sciences politiques Louvain-Europe (ISPOLE)“ der belgischen Universität „Université catholique de Louvain, UCL“ durchgeführt. (Erhebung von Daten durch angepasste Methoden – wie Datenanalyse, Beobachtungen vor Ort und Interviews mit Teilnehmer:innen – und deren Auswertung.)

Der Beirat hat den Auftrag, auf Grundlage der UCL-Auswertungsberichte zu den einzelnen Bürgerversammlungen, Empfehlungen zur Optimierung des Bürgerdialogs zu erarbeiten und diesem dem Parlament sowie dem Bürgerrat vorzulegen. Diese Empfehlungen werden nach Fertigstellung veröffentlicht. Das Projekt rund um den wissenschaftlichen Beirat wird teilweise über das europäische Förderprogramm Erasmus+ finanziert. (PDG 2025, S.26)

Prozesse

Ablauf des Bürgerdialogs

  • Schritt 1: Themenfindung: Bürgerrat wählt Thema für nächste Bürgerversammlung aus.
    Jedes Jahr – meistens im Herbst – startet der ständige Bürgerrat einen Aufruf, damit Bürger:innen aus der breiten Bevölkerung Themenvorschläge für die nächste Bürgerversammlung einreichen. Daraufhin wählt der Bürgerrat das Diskussionsthema für die kommende Bürgerversammlung aus diesen Vorschlägen aus. In diesem Rahmen können auch die Mitglieder des Bürgerrats selbst sowie das Parlamentspräsidium Themenvorschläge einreichen.
  • Schritt 2: Bürgerversammlung: Bürgerversammlung tagt und arbeitet Empfehlungen aus. Wenn das Thema feststeht, wird eine Bürgerversammlung zusammengestellt. Diese Gruppe von rund 30 ausgelosten Bürger:innen informiert sich zuerst zum vorgegebenen Thema (zum Beispiel durch Expertenanhörungen), diskutiert dann darüber und formuliert schließlich Handlungsempfehlungen an die Politik. Die Diskussionen werden von einer externen Moderation betreut. Die Bürger:innen versammeln sich dann an etwa fünf Samstagen zu ganztätigen Arbeitstreffen. Diese laufen wie folgt ab: (entnommen den Protokollen zur Bürgerversammlung 7 2025)
    • 1. Treffen: Ankommen, Kennenlernen, mit dem Thema vertraut machen (Kleingruppen sammeln zur Ausgangsfrage an die Bürgerversammlung Ideen, Bedenken, Fragen und Informationen)
    • 2. Treffen: Erkunden des Themas – Expert:innen informieren, Fokusgruppen zu sich herauskristallisierten Teilaspekten werden gebildet
    • 3. Treffen: Fokusgruppen erarbeiten Empfehlungen, Berichte und Rückmeldungen im Plenum dazu
    • 4. Treffen: Kleinstgruppen formulieren jeweils eine erarbeitete Empfehlung aus, Präsentation und Diskussion
    • 5. Treffen: Abstimmung der Empfehlungen, Vorbereitung auf die Präsentation der Empfehlungen im Parlamentsausschuss, Abschied
  • Schritt 3: Austausch mit Politik: Empfehlungen werden vorgestellt und diskutiert.
    • Schritt 3a: Überreichung der Empfehlungen
      Die Empfehlungen der Bürgerversammlung werden dem Präsidium des Parlaments überreicht. Dieses entscheidet in weitere Folge, welcher Fachausschuss des Parlaments sich mit dem jeweiligen Thema befasst.
    • Schritt 3b: Erste öffentliche Parlamentssitzung (in der Regel im Dezember)
      Eine Delegation der Bürgerversammlung stellt die Empfehlungen in einer ersten öffentlichen Sitzung des beauftragten Parlamentsausschusses vor.
      Anschließend diskutieren erneut alle Teilnehmer:innen der Bürgerversammlung mit den Abgeordneten des Ausschusses und dem zuständigen Minister. Dabei können die Politiker:innen Verständnisfragen zu den Empfehlungen stellen.
    • Schritt 3c: Zweite öffentliche Parlamentssitzung (meist im Januar oder Februar)
      Anschließend beziehen der Ausschuss und der zuständige Minister erstmals Stellung zu den Empfehlungen. In einem Dokument geben sie eine erste Einschätzung zur Umsetzbarkeit der Empfehlungen ab: Sie erklären, ob und wie jede einzelne Empfehlung konkret umgesetzt werden könnte, und erläutern die weitere Arbeitsweise im Ausschuss. Lehnen die Politiker:innen die Umsetzung einer Empfehlung ab, muss dies besonders begründet werden. Diese Stellungnahme wird in einer öffentlichen Parlamentssitzung vorgestellt.
  • Schritt 4: Ergebnissicherung: Politiker:innen bearbeiten Empfehlungen, Bürgerrat verfolgt Umsetzung. Nachdem sich Bürger:innen und Politiker:innen über die Machbarkeit der Empfehlungen ausgetauscht haben, beginnt das sogenannte Umsetzungsjahr.
    • Schritt 4a: Umsetzung und Nachverfolgung der Empfehlungen
      Die Politiker:innen beginnen mit der Umsetzung der Empfehlungen. Der ständige Bürgerrat erkundigt sich regelmäßig bei den politischen Verantwortlichen nach dem Stand der Umsetzung.
    • Schritt 4b: Abschluss – dritte öffentliche Parlamentssitzung
      Etwa ein Jahr später wird Rückblick gehalten: Alle Teilnehmer:innen der jeweiligen Bürgerversammlung und die politischen Verantwortlichen kommen erneut zusammen, um sich über den Stand der Umsetzung auszutauschen.
      In einem Abschlussbericht wird dokumentiert, welche Empfehlungen bisher umgesetzt wurden und welche noch nicht.
    • Schritt 4c: Darüber hinaus findet im Plenum des Parlaments eine Aussprache über die Umsetzung der Empfehlungen statt. Zudem erstattet die Regierung dem Parlament jeweils zu Beginn jeder Sitzungsperiode Bericht über den Stand der Umsetzung der Bürgerempfehlungen. Auch der Bürgerrat und die zuständigen Parlamentsausschüsse können über das Umsetzungsjahr hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, um die Umsetzung der Empfehlungen nachzuverfolgen.

Losverfahren für Bürger:innen-Auswahl

Das Losverfahren zielt darauf ab, auch die Bürger:innen zu erreichen, die sich bislang nicht für Politik interessieren oder ihr sogar skeptisch gegenüberstehen. Zudem sorgt das Losverfahren dafür, dass die Teilnehmer:innengruppe einen Querschnitt der Gesamtgesellschaft widerspiegelt. So soll die Legitimität und die Qualität der Diskussionen in der Bürgerversammlung gesichert werden. (PDG 2025, S. 22)

Der Ablauf für die Auswahl der rd. 30 Teilnehmer:innen für die Bürgerversammlung: (PDG 2025, S. 22-23)

  • In den „Lostopf“ kommen die Namen aller Bürger:innen die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.
  • Unter der Verantwortung der Ständigen Sekretärin werden aus dem „Lostopf“ eine bestimmte Anzahl Personen (1.500 Personen (PDG 2026, S.15)) per reinem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Ständige Sekretärin schreibt anschließend die ausgelosten Personen an und bittet sie um schriftliche Stellungnahme dazu, ob sie am Bürgerdialog zu dem vom Bürgerrat ausgewählten Thema teilnehmen möchten oder nicht. Die Teilnahme ist trotz Auslosung freiwillig.
  • Aus den eingegangenen Zusagen lost die Ständige Sekretär:in schließlich die definitiven Teilnehmer:innen (und Ersatzkandidat:innen) aus. Damit die Mitglieder der Bürgerversammlung möglichst repräsentativ für die Bevölkerung sind, werden beim Losverfahren die Auswahlkriterien Alter (16 bis 35 Jahre, 36 bis 55 Jahre und 56 Jahre und älter), Wohnsitz (Nord- bzw. Süd-Ostbelgien), Geschlecht und Bildung (Universitätsdiplom, Diplom des Hochschulunterrichts des kurzen Typs, Diplom Oberstufe Sekundaruntersicht, kein Diplom) berücksichtigt. (PDG 2019, S. 2-3)
  • An einer Bürgerversammlung dürfen nur Bürger:innen teilnehmen, die keines der im Dekret zum Bürgerdialog aufgezählte Mandat, Ämter oder Funktionen bekleiden. Bei Vorliegen eines außerordentlichen großen persönlichen Interesses, kann der Bürgerrat ausgeloste Personen von der Teilnahme an einer Bürgerversammlung ausschließen. Der Ausschluss muss begründet werden, die Person muss informiert werden, sie kann beim Präsidium des Parlaments Einspruch erheben. (PDG 2019, S.3)

Ergebnisse

Prozessoptimierung

Im Verlauf Bürgerdialoge in Ostbelgien konnten alle Beteiligten ( Mitglieder der Bürgerversammlung, des Bürgerrats, die Parlamentarier:innen und die Parlamentsmitarbeiter:innen), wertvolle Erfahrungen im Umgang mit diesem neuen Instrument der Bürgerbeteiligung sammeln. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse wurden im Rahmen eines gemeinsamen Seminars im Juni 2022 im Beisein der Wissenschaftler, die den Bürger:innenbeteiligungsprozess begleiten, besprochen und in Form von Vorschlägen zur Optimierung des Bürgerdialogs festgehalten. Daraus resultierte das Dekret vom 22. April 2024 zur Abänderung des Dekrets vom 25. Februar 2019 zur Einführung eines permanenten Bürgerdialogs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Folgende Veränderungen des Ostbelgien Modells wurden vorgenommen: (Stuers 2024, S.3.10)

  • Um den Arbeitsaufwand einzugrenzen wurde die Zahl der Bürgerversammlungen auf maximal fünf pro Legislaturperiode, statt eine bis drei pro Jahr, reduziert. Weiters die Mandatslänge einzelner Bürgerratsmitglieder auf den Zeitraum von drei Bürgerversammlungen ausgedehnt. Zudem kann der Bürgerrat bestimmte Aufgaben zur Organisation einer Bürgerversammlung an diese delegieren.
  • Zur Verbesserung der für die Bürgerversammlung gewählten Themensetzungen (präziser gefasst, besser auf die Parlamentsausschuss-Struktur abgestimmt, bislang keine Themenvorschläge aus Parlament) muss zukünftig pro Legislaturperiode ein Themenvorschlag vom Parlament berücksichtigt werden,
    Themen für zwei direkt aufeinanderfolgende Bürgerversammlungen sollen nicht denselben Parlamentsausschuss betreffen und
    eine Mindestanzahl an Bürger:innen-Unterstützung für einen Themenvorschlag entfällt.
    Zudem erhält der Bürgerrat vom juristischen Dienst der Parlamentsverwaltung eine Einschätzung dazu, ob und inwiefern die vorgeschlagenen Themen die politischen Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen. In einem zweiten Schritt erhält der Bürgerrat „Tipps von der Parlamentsverwaltung“ dazu, welche politischen Maßnahmen bereits zum vorgeschlagenen Thema ergriffen wurden, um dadurch den möglichen Handlungsspielraum für eventuell zu formulierende Empfehlungen abzuschätzen.
  • Aus verfassungsrechtlichen Gründen (nur Parlament hat verordnende Macht) wurden die Befugnisse des Bürgerrats auf die reine Organisation des Bürgerrats beschränkt, alles andere obliegt dem Parlament und wird in dessen Geschäftsordnung geregelt. Gleiches gilt für die Regelungen betreffen der Verfahren zur Bearbeitung der Empfehlungen durch das Parlament.
  • Um die Zahl der Bürger:innen, die sich für die aktive Mitarbeit im Bürgerdialog bereit erklären, zu steigern, wurde die Zahl der in der ersten Losphase angeschriebenen Bürger:innen von 1.000 auf 1.500 erhöht (mittlerweile schon auf 2.000), die Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut, insbesondere für die jungen Ostbelgier mittels eigenem Facebook- und Instagramm-Kanal und das Einladungsschreiben in sieben Sprachen übersetzt.
  • Um die freiwilligen Nachrücker:innen aus den Bürgerversammlungen in den Bürgerrat zu gewährleisten nehmen Vertreter:innen des Bürgerrats am ersten Arbeitstreffen der Bürgerversammlung (um das vom Bürgerrat gewählte Diskussionsthema symbolisch zu überreichen und die Auswahl mündlich zu begründen) und am letzten Arbeitstreffen der Bürgerversammlung (um die erarbeiteten Bürgerempfehlungen symbolisch entgegenzunehmen) teil. Bei beiden Gelegenheiten werben die Bürgerratsvertreter:innen für eine Mitgliedschaft im Bürgerrat. Zudem wird im Bürgerrat das gegenseitige Kennenlernen und der Einblick in die Funktionsweise des Parlaments gefördert.
    Seit Einführung dieser Maßnahmen gibt es ausreichend Nachrücker:innen.
  • Im Hinblick auf ein größeres Mitsprache-, Mitgestaltungs- und Selbststimmungsrecht der Teilnehmer:innen an einer Bürgerversammlung wurden Aufgaben zur Vorbereitung einer Bürgerversammlung (die Formulierung der Fragestellung des Diskussionsthemas, die Auswahl der anzuhörenden Expert:innen, die Möglichkeit zur Einforderung zusätzlicher Arbeitstreffen der Bürgerversammlung, zusätzliche Informationssammlung zum Thema durch die Teilnehmer:innen selbst) vom Bürgerrat an die Bürgerversammlung delegiert.
  • Nachdem die Umsetzung der Empfehlungen einer Bürgerversammlung über das im Dekret vorgesehene eine Jahr der Nachverfolgung hinaus dauert, wurde die Regierung durch eine Abänderung der Geschäftsordnung des Parlaments verpflichtet, im Rahmen ihrer allgemeinen Informationspflicht an das Parlament über den Sachstand in Bezug auf die Umsetzung der Bürgerempfehlungen zu berichten.

Der Bürgerdialog wird im „Learning by Doing“ stetig weiterentwickelt, als Ansatzpunkte werden gesehen: (Stuers 2024, S.11)

  • Erhöhung der Qualität des Diskussionsthemas einer jeden Bürgerversammlung
  • Verstärkte Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit in den Bürgerdialog und Sensibilisierung für den Mehrwert des Bürgerdialogs
  • Überdenken der methodischen Gestaltung von Bürgerratssitzungen mit Blick auf eine größtmögliche Partizipation am Prozess
  • Dynamisierung des Austausches der Bürgerversammlungen mit der Politik (im Rahmen von öffentlichen Parlamentssitzungen)

Bürgerversammlung 7 zum Thema Senioren

In der 7. Bürgerversammlung wurden zur Frage „Senioren von morgen: Wie können unsere Politiker gewährleisten, dass das Leben im Alter in Ostbelgien attraktiv und bereichernd ist?“ im Zeitraum September 2025 bis November 2025 Empfehlungen erarbeitet. Der Blick auf die Liste der Ergebnisse belegt die Qualität der Arbeit und den Wert der Einbeziehung der Bürger:innen. Inwieweit die Empfehlungen von der Politik auch umgesetzt wurden, lässt sich aufgrund der zeitlich bedingt noch fehlenden Berichte nicht bewerten. Sieht man sich die Berichte zur 1. Bürgerdialogversammlung zum Thema Pflege an, zeigt sich, dass die Politik an der Umsetzung der Empfehlungen dran ist.

Folgende Empfehlungen zur Fragestellung der 7. Bürgerversammlung „Wie können unsere Politiker gewährleisten, dass das Leben im Alter in Ostbelgien attraktiv und bereichernd ist?“ wurden von 28 Bürger:innen für das Parlament erarbeitet: (PDG 2026a)

FOKUS 1: Wie Senior:innen von morgen informiert werden können

  • Empfehlung 1: Eine vollständige Übersicht der Angebote schaffen
  • Empfehlung 2: Aufsuchende Informationsarbeit gewährleisten
  • Empfehlung 3: Regelmäßige Umfragen zur Bedarfsermittlung durchführen

FOKUS 2: Wie Senior:innen von morgen wohnen können

  • Empfehlung 4: Senioren-Wohndörfer fördern
  • Empfehlung 5: Mehrgenerationen-Wohnprojekte fördern

FOKUS 3: Wie Senior:innen von morgen sich mit anderen Generationen austauschen können

  • Empfehlung 6: Neue Gemeinschaftsorte fördern
  • Empfehlung 7: Ein Konzept für Oma-/Opa-Patenschaften entwickeln
  • Empfehlung 8: Pensionierte geeignete Kräfte in Schulen einsetzen
  • Empfehlung 9: Jüngere und Ältere zusammenbringen
  • Empfehlung 10: Eine Tauschbörse ins Leben rufen

FOKUS 4: Wie Senior:innen von morgen mobil sein können

  • Empfehlung 11: Eine zentrale Dienstleistungsplattform schaffen
  • Empfehlung 12: Erste-Hilfe-Kurse für alle anbieten

Kritische Würdigung

Der Selbsteinschätzung des Bürgerdialogs bzgl. ihrer Qualitätspunkte (Stuers 2024, S.11) ist beizupflichten:

  • Der Bürgerdialog ist institutionalisiert und permanent (eigenes Dekret, Budget, Personal und ein ständiges Gremium).
    • Die Bürgerempfehlungen werden ernsthaft und zeitaufwendig von den Parlamentsausschüssen bearbeitet (die entsprechenden Abschlussberichte zeugen von transparenten, detaillierten und nachvollziehbaren Begründungen).
    • Das ständige Gremium, der Bürgerrat, wird in seiner „Auswertungsaufgabe des Prozesses“ vom Parlament sehr ernst genommen (Vertreter des Bürgerrats wurden schon mehrfach zu Expert:innenanhörungen in Ausschüssen eingeladen, erhielten Einblick in nicht öffentliche Gesetzgebungsarbeit und wurden unmittelbar in die Abänderungsprozesse des Dekrets zum Bürgerdialog mit einbezogen).

Zu ergänzen ist noch:

  • Das Modell ist breit und transparent dargelegt und bietet für andere Initiativen viele Lernchancen; indem der Bürgerdialog wissenschaftlich begleitet wird, sich regelmäßig reflektiert, lernt nicht nur er, sondern auch alle an Bürger:innen-Teilhabe Interessierte mit.

Bürger:innen-Teilhabe-Initiativen werden immer mehr, allerdings sind sie zumeist nur punktuelle Ereignisse. Die Ergebnisse stehen dann lediglich im Raum bzw. liegen in Schubladen, eine verpflichtende Weiterverfolgung und Rechenschaftspflicht über den Umgang damit (an wem auch?) gibt es nicht. Hier zeigt der Bürgerdialog in Ostbelgien, dass und wie es anders gehen könnte.

Allerdings liegt allen diesen Modellen ein hierarchischer Zugang zur Lösung gemeinschaftlicher Herausforderungen zugrunde. Oben die öffentliche Hand, verantwortlich für alle Lösungen, die Bürger:innen unterstützen beratend bei der Entwicklung der adäquaten Vorgangsweisen. Diese Hierarchie bewährt sich bei der Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit jedoch immer weniger, nicht nur weil das Vertrauen der Bürger:innen in die da oben, in die Politik, schwindet, sondern vor allem, weil der Politik die Ressourcen zunehmend fehlen all die sich auftuenden Aufgaben zu bewältigen. Es braucht dazu das Engagement der Bürger:innen, aber nicht nur als Wissens-Ressource, sondern vielmehr als Gestaltungs- und Umsetzungs-Ressource. Mit dem hierarchischen Verständnis zur Politik, mit der den Bürger:innen sozialisierten Konsum-Haltung, in der sie darauf warten, dass ihnen die Politik die Befriedigung aller ihrer Bedürfnisse liefert, wird sich dieses Potenzial nicht heben lassen. Es braucht eine kollegiale Beziehung zwischen Politik und Bürger:innen, mit klaren Zuständigkeiten und Freiräumen, in denen auch Bürger:innen für die Gemeinschaft Verantwortung übernehmen – Privat Public Partnership. Dass und wie so etwas gehen könnte, beweisen die Freiwilligen Feuerwehren im Land.

Quellen:

David van Reybrouck im Gespräch (2019): „Deliberative Demokratie macht Bürger glücklich“
https://www.ipg-journal.de/interviews/artikel/deliberative-demokratie-macht-buerger-gluecklich-3510/

Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens: Homepage
https://pdg.be/

PDG - Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (2019): Dekret zur Einführung eines permanenten Bürgerdialogs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
https://www.buergerdialog.be/wp-content/uploads/20190225buergerdialog-dekretabgeaendertam20240422dt.pdf

PDG - Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (2025): Bürgerdialog - Infobroschüre
https://static.buergerdialog.be/wp-content/uploads/broschuere-buergerdialog-de-2025.pdf

PDG - Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (2026): Bürgerdialog - Allgemeine Präsentation
https://static.buergerdialog.be/wp-content/uploads/buergerdialogdtv20260120.pdf

PDG - Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (2026a): Empfehlungen der 7. Bürgerversammlung von November 2025
https://static.buergerdialog.be/wp-content/uploads/00-bv7seniorenempfehlungenhandout-2.pdf

Arne Pautsch (2025): Institutionalisierte Deliberation; Das „Ostbelgien-Modell“ als rechtliche Blaupause
https://verfassungsblog.de/buergerraete_demokratie_belgien/

Anna Stuers (2024): Bürgerdialog in Ostbelgien – Übersicht der Prozessoptimierungen in der Legislaturperiode 2019-2024
https://static.buergerdialog.be/wp-content/uploads/bd-uebersichtderprozessaenderungenas20240701-3.pdf